Sind Sie bereit für die neuen Gesetze zur Barrierefreiheit ab Juni 2025?
Ab Mitte 2025 gilt für viele Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung, Websites oder Onlineshops inklusiv und barrierefrei zu gestalten. So wird der European Accessibility Act (EAA) durch nationale Gesetze wie das BFSG in Deutschland und das BaFG in Österreich in Kürze zur verbindlichen Vorgabe, auch im Digitalbereich.
In Deutschland steht das BFSG für das “Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ und in Österreich bezieht sich das BaFG auf das “Barrierefreiheitsgesetz.“
Wo und ab wann genau gelten diese neuen Gesetze?
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gelten die gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025. Grundlage dafür sind das BFSG in Deutschland und das BaFG im Nachbarland Österreich.
Die Schweiz behält aktuell die bestehenden Regelungen. Schweizer Unternehmer sollten sich jedoch ebenso an die neuen Standards in Deutschland oder Österreich halten, wenn sie in diese Länder verkaufen möchten.
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Welche Anforderungen gelten für Websites, Onlineshops und Apps?
Grundlegend müssen alle im Gesetz erwähnten Dienstleistungen wie Websites und Webshops barrierefrei sein. Das stellt sicher, dass sie möglichst allen Menschen gleichwertig und ohne die Notwendigkeit fremder Hilfe zugänglich sind und möglichst einfach von ihnen genutzt werden können.
Und zwar für alle verbraucherorientierten Produkte und Dienstleistungen. Das betrifft zum Beispiel Websites, Onlineshops, Apps, E-Books oder SaaS, die Sie als Unternehmer in diesen Regionen digital anbieten und vermarkten.
Wie überprüfen Sie Accessibility und wie setzen Sie sie online richtig um?
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine anerkannte, internationale Richtlinie für Barrierefreiheit im Digitalbereich.
Mit bekannten Tools wie WAVE können Sie selbst überprüfen wie zugänglich Ihre Websites sind und wo es Verbesserungspotenzial gibt. Beachten Sie dazu aber, dass Tools allein oft nicht ausreichen und Tests, Nutzerfeedback und professionelle Evaluierungen weitere Barrieren identifizieren können.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie daher Ihre Digitalleistungen und Produkte wie Webseiten und Webshops auch professionell auf die Erfüllung der neuen Kriterien checken. Setzen Sie notwendige Änderungen in Design (UX/UI) und Technik auch rechtzeitig um, damit Ihr Unternehmen die neuen Vorgaben einhält.
Beachten Sie: In Österreich gibt es Übergangsfristen. In Deutschland sind keine vorgesehen, es existieren aber einige Sonderregelungen.
Wen betrifft das BFSG nicht, wen das BaFG nicht?
Auch Kleinstunternehmen müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei gestalten. Eine Ausnahme im BFSG (Deutschland) gibt es nur in Härtefällen, die nachgewiesen werden müssen.
Andernfalls müssen auch sie barrierefreie digitale Angebote bereitstellen.
In Österreich sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme von der Pflicht für digitale Dienstleistungen wie Websites, Apps, SaaS ausgenommen.
Beachten Sie dazu aber auch folgende Überlegung: Barrierefreiheit ist grundsätzlich immer auch ein geschäftlicher Vorteil. Sie erreichen größere Zielgruppen und zeigen Ihr Werteverständnis. Das spricht immer für Ihr Unternehmen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Wenn Sie gegen die neuen Accessibility-Vorgaben verstoßen, kann das erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen für Ihr Unternehmen haben. Es drohen Abmahnungen, Sanktionen und Bußgelder in empfindlicher Höhe.
Auch der Reputationsschaden ist nicht zu unterschätzen. Er kann Ihrem Unternehmen
langfristig zusetzen und erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben.
Was ist der Grundgedanke hinter der Einführung dieser neuen Gesetze?
Digitale Barrierefreiheit oder Accessibility sichert den freien Zugang zu digitalen Angeboten. Sie fördert die Gleichstellung von Menschen mit Einschränkungen und schützt zentrale Werte wie Freiheit und Unabhängigkeit.
Indem Sie als Unternehmer Barrierefreiheit umsetzen, erfüllen Sie also nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern leisten auch einen aktiven und wertvollen Beitrag gegen Diskriminierung und für mehr Inklusion.
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